Grischa verstösst gegen Konzessionsauflagen

Am 31. Oktober 2008 hat das Bundesamt für Kommunikation die neuen Radiokonzessionen vergeben. Das hat zu vielen Diskussionen und Entrüstungen geführt. Vor allem rund um Radio Energy. Doch auch in der Region Südostschweiz gab es unzufriedene Gesichter. So hat Radio Grischa eine Konzession erhalten, während die Bewerber von Radio Südost leer ausgegangen sind. Radio Südost, unter der Leitung von Schawinski, Sigel und Bühler, hat unterdessen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das hatte bereits Auswirkungen. So erhält Radio Grischa bis zum definitiven Gerichtsentscheid vorerst keine zusätzlichen Gebührengelder.

Umso unverständlicher ist es, dass Radio Grischa in diesen heiklen Zeiten gegen seine Konzessionsauflagen verstösst. Konkret geht es um die Radarwarnungen, die halbstündlich – falls vorhanden – in den Verkehrsmeldungen über den Sender gehen. Das tönt dann etwa so: “Weiter… Hörer melden uns: geblitzt wird zwischen Maienfeld und Landquart.” Dabei heisst es in der Konzession doch ausdrücklich, dass diese Art von Sendung untersagt ist. Hierzu ein Auszug aus der Konzession von Radio Grischa:

Artikel 11 Unerlaubte Sendungsarten
Der Konzessionärin ist untersagt, folgende Sendungsinhalte bzw. Sendungsarten auszustrahlen:
a. Radarwarnungen;
b. Publikumsgewinnspiele, die ausschliesslich darauf ausgerichtet sind, Einnahmen zu generieren
und die kaum publizistischen Gehalt aufweisen;
c. pornographische Werbung, insbesondere Werbung für Mehrwertdienste-Nummern mit erotischem
Inhalt und Werbung für erotische Dienstleistungen.

Dieser Wortlaut steht genau so in der Konzession von Radio Grischa. Nun ist doch die Frage: Kennen die Verantwortlichen von Radio Grischa ihre eigene Konzession nicht? Oder verstossen sie etwa wissentlich dagegen? Letzteres würde sicher die Beschwerdeführer von Radio Südost freuen. Damit hätten sie ein weiteres Argument, das sie gegen Radio Grischa verwenden könnten. Bisher hat niemand von Radio Grischa Stellung dazu genommen.