
Screenshot: bluewin.ch, 21.01.10 um 14.00 Uhr
Verschiedene Onlinemedien vermeldeten gestern Morgen (Mittwoch), dass dicke Flugpassagiere der Gesellschaft Air France-KLM künftig zwei Sitze für einen Flug buchen müssten. Unter den Onlinemedien waren zum Beispiel 20min.ch, tagesanzeiger.ch (respektive Newsnetz), nzz.ch, tagblatt.ch und bluewin.ch. Die Meldung wurde von den Nachrichtenagenturen afp und sda verbreitet und stützte sich auf eine Mitteilung der Gesellschaft selber. Diese stellte sich nachträglich aber als falsch heraus. Richtig ist, dass dicke Fluggäste ihr Geld zurückbekommen, das sie für einen zweiten Sitz bezahlt haben. Bedingung ist, dass der Flug nicht ausgebucht ist. Air France versendete noch am selben Tag eine korrigierte Fassung an die Medien, in der der Sachverhalt richtig gestellt wurde.

Screenshot: 20min.ch, 21.01.10 um 14.05 Uhr
Trotzdem ist der originale, falsche Artikel noch auf mindestens zwei Portalen zu finden. Nämlich auf bluewin.ch und 20min.ch. Wobei bluewin.ch auch eine korrigierte Fassung aufgeschaltet hat. tagesanzeiger.ch hat den originalen Artikel gelöscht, ohne eine korrigierte Fassung einzustellen. Einzig nzz.ch und tagblatt.ch haben eine korrigierte Fassung aufgeschaltet und die ursprünglichen Artikel gelöscht. Schlecht weg kommt 20min.ch. Das Onlineportal hat die falsche Fassung bisher weder gelöscht noch korrigiert. Ganz schwach.
Ins Fäustchen lachen kann sich blick.ch. Keine Meldung – keine Korrektur.
(via benkösblog)
Wie der «Bote der Urschweiz» berichtet, stand die «NZZ am Sonntag» am vergangenen Freitag vor dem Richter des Bezirksgerichts Schwyz. Grund des Anstosses ist eine Artikelserie über die Pensionskasse Pro mit Sitz in Schwyz. Die Pensionskasse wirft der NZZ am Sonntag unlauteren Wettbewerb vor. Zwischen Dezember 2006 und Januar 2009 seien mehrere kritische Artikel über die Pensionskasse publiziert worden, die herabsetzend sind und «zum Teil» nicht der Wahrheit entsprechen.
Die NZZ kritisierte in den Artikeln vor allem die hohen Verwaltungskosten der Pensionskasse und die undurchsichtigen Geschäftsführungspraktiken. Unter anderem bekam in den Artikeln auch der Gründer und Präsident der Pensionskasse Pro, CVP-Nationalrat Reto Wehrli, sein Fett ab. Waren die Anschuldigungen gerechtfertigt? Vieles deutet darauf hin. Das merkte wohl auch Reto Wehrli, nachdem der frühere Marketings- und Verkaufsleiter 2007 wegen Veruntreuung von Pensionskassengeldern verurteilt worden war. Wehrli gab 2008 seinen Rücktritt aus dem Präsidium bekannt. Wurde es ihm zu heiss? Diese und weitere Tatsachen zu publizieren war mehr als legitim. Dieser Meinung ist auch die NZZ am Sonntag, die vor Gericht sämtliche Anschuldigungen bestritt.
Laut «Bote» wurde noch kein Urteil gefällt. Der Richter empfahl den Parteien, sich auf einen Vergleich zu einigen. Das dürfte sich allerdings als sehr schwierig erweisen, da sich die NZZ mit einem Vergleich der unwahren oder unvollständigen Berichterstattung schuldig bekennen würde. Zudem würde sich die Autorin der Artikel vor den Kopf gestossen fühlen. Die NZZ hatte im Sinne der Öffentlichkeit ein Interesse daran, die Gechäftspraktiken der Pensionskasse Pro zu durchleuchten und wird wohl auch an den publizierten Tatsachen festhalten. Einen Vergleich halte ich daher für unwahrscheinlich.
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