Das Bezirksgericht Zürich hat SF-Chefredaktor Ueli Haldimann und drei weitere Mitarbeiter schuldig gesprochen, weil sie eine versteckte Kamera zwecks Informationsbeschaffung eingesetzt hatten. Konkret ging es um den Schönheitschirurgen Peter Meyer-Fürst. Die Sendung «Kassensturz» hatte im Jahre 2007 mit versteckter Kamera dessen unprofessionellen Behandlungsmethoden aufgedeckt.
Das neuste Urteil über den Einsatz einer versteckten Kamera ist eine absolute Frechheit. Es stellt einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit dar. Gerade im investigativen Journalismus ist diese Methode doch ein entscheidendes Mittel, wenn es darum geht einen Täter zu überführen. Wenn alle anderen Stricke reissen, bietet nur noch die versteckte Kamera abhilfe. Diese Möglichkeit soll nun nicht mehr bestehen?
Was hat sich das Gericht bloss bei diesem Urteil gedacht? Sogar der Presserat, der in Sachen Privatsphäre sehr restriktiv entscheidet, hat den Einsatz einer versteckten Kamera im Falle Meyer-Fürst gutgeheissen. Es habe ein überwiegendes Interesse seitens der Öffentlichkeit bestanden. Was ist eigentlich los mit unserer Rechtssprechung? Es scheint als versuchten die Gerichte, dubiose Geschäftspraktiken von Firmen und einzelnen Personen schützen zu wollen. Schliesslich ist es nicht das erste Gerichtsurteil gegen den Einsatz einer versteckten Kamera. Bereits 2007 verurteile das Zürcher Obergericht Journalisten von «Kassensturz» wegen der umstrittenen Informationsbeschaffung. Damals ging es um einen hinterhältigen Versicherungsberater.
Das Gerichtsurteil hat nicht nur auf das Medium Fernsehen einen Einfluss. Genau gesehen ist es nun auch anderen Journalisten verboten, verdeckte Recherchen anzustellen. Beispielsweise Mitarbeitern des Sonntagsblicks, der Weltwoche oder des Beobachters.
Dass der Einsatz von versteckten Kameras (und verdeckten Recherchen allgemein) aber durchaus seine Berechtigung hat, zeigen nicht zuletzt auch die zahl- und erfolgreichen Beiträge im «Stern TV» auf RTL. Dank den offen gelegten Missständen ist es der Öffentlichkeit zunehmends möglich, dubiose Geschäftspraktiken oder Angebote zu erkennen.
Ich bin gespannt, was das Schweizer Fernsehen mit diesem Urteil anfangen wird.
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