versteckte Kameras – wie weiter?

versteckte_kameraDas Schweizer Fernsehen gibt sich noch nicht ganz geschlagen. Es zieht das Urteil des Bezirksgerichts Zürich im Falle «Meyer-Fürst» «vorsorglich» ans Zürcher Obergericht weiter. Das Bezirksgericht hatte entschieden, dass der Einsatz einer versteckten Kamera gegen das Persönlichkeitsrecht verstösst. Siehe dazu auch mein Kommentar: Urteil gegen SF – Einschnitt in Pressefreiheit. Die Sendung Kassensturz hatte nämlich 2007 über einen Schönheitschirurgen berichtet (zum Video), der ungerechtfertigte Operationen an Patientinnen durchführte. Doch wird das Schweizer Fernsehen Erfolg haben?

Leider ist es nicht das erste Mal, dass die Richter über den Einsatz einer versteckten Kamera urteilen müssen. Bereits im Jahre 2003 hatte der Kassensturz mit Hilfe der umstrittenen Recherchemethode einen dreisten Versicherungsberater überführt. Das Bundesgericht hat damals die Aktion verurteilt und einen Verstoss gegen die Persönlichkeitsrechte festgestellt. Zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsschutz hat das Bundesgericht aber nicht abgewogen (Der Medienspiegel hat dieses Urteil übriges im Detail kommentiert). Immerhin haben die Medien auch eine Wächterfunktion! Inzwischen ist dieser Fall beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig. Das Urteil steht noch aus.

Nur schon aufgrund der vorhergehenden Praxis der Gerichte wird es für das Schweizer Fernsehen wohl schwierig werden. Hinzu kommt, dass im neueren Fall die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen massiv verletzt wurden. Stimmen wurden nicht nachgesprochen oder verändert und Gesichter nicht verpixelt. Nichts desto trotz muss die versteckte Kamera als letztes Mittel in der investigativen Recherche eingesetzt werden dürfen.

Die Medien sind schliesslich auch dazu da, gröbere Missstände aufzudecken. Und wenn es nicht anders geht, sollen auch Ton- oder Bildaufnahmen als Beweise dienen können. Denn was wiegt mehr: Das Interesse eines Einzelnen, nicht einer Tat überführt zu werden, oder die Wahrheit zugunsten der Öffentlichkeit? Der europäische Gerichtshof wird hier hoffentlich die einzig richtige Entscheidung fällen. Und so dem Zürcher Obergericht sowie dem Bundesgericht für letztere, diesen und zukünftige Fälle den Weg weisen!

Author:
Edgar am October 28, 2009 um 10:00 pm
Kategorie:
Fernsehen
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