Im 13. Jahrhundert wurden sie eingesetzt, um Verurteilte öffentlich blosszustellen. Die Pranger. Säulen, Holzpfosten oder Plattformen, auf denen ein Verurteilter öffentlich gefesselt und vorgeführt wurde.
Auch heute trifft man auf solche Fälle. In den Medien. Neustes Beispiel: Die Schläger von Kreuzlingen TG. Drei junge Männer verprügeln zwei Passanten in einer Bahnhofsunterführung. Sie werden von Überwachungskameras bei ihrer Tat gefilmt. Die Polizei veröffentlicht das Video, weil sie sich so Hinweise auf die Identität der Täter erhofft. Die Medien springen auf. Kurze Zeit später findet man das Video, Bilder und Texte dazu in allen Nachrichten.
Die Auswirkungen für die Betroffenen sind durch die starke Vernetzung der Medien aber viel weitreichender als damals. Einst musste der Bestrafte «nur» die Schande der Stadt oder des Dorfes über sich ergehen lassen. Heute die der ganzen Nation oder der ganzen Welt. Eine unproportional grössere Belastung. Die zur Schau gestellten kann man nach solchen Aktionen als sozial tot bezeichnen. Sie können sich nirgendwo mehr blicken lassen. Darum stellt sich die Frage, inwieweit diese öffentlichen Pranger oder Hinrichtungen durch die Medien gerechtfertigt sind und wo Zurückhaltung geboten ist.
Die Aktion von Kreuzlingen war ein voller Erfolg. Die Täter wurden inzwischen identifiziert und geschnappt. So rechtens sie aber auch sein mag, nötig war die Aktion nicht. Dass die Justiz nicht die Fähigkeit hat abzuwägen, welche Auswirkungen ein solcher Fahndungsauruf hat, leuchtet ein. Doch zumindest den Medien müsste klar gewesen sein, dass sie diese drei Männer für immer brandmarken. Die Fahndung hätte bestimmt auch in kleinerem Rahmen zum Erfolg geführt. Zum Beispiel mit einem Bild nur in der Thurgauer Zeitung. Ob die Polizei vielleicht sogar selbst zu faul war, nach den Tätern zu suchen, sei dahingestellt. Wer jetzt denkt, die Täter hätten diese Art der Behandlung verdient, setze sich mal in die Lage der Eltern, Freunde und Bekannte!
Es kann nicht sein, dass die Medien die Funktion der Gerichte und Polizei übernehmen und schon vor der eigentlichen Anklage die Tat bestrafen. So gerecht es in manchen Fällen auch erscheinen mag. Leider sind die Menschenwürde und gegenseitiger Respekt heutzutage wenig beachtete Werte mehr.
tin
Ich teile die Bedenken. Wir müssen sehr scharf aufpassen, welche Justiz wir in einem demokratischen Land wollen. Lynchjustiz – auch virtuelle – unterstützt durch die neuen Medien und den zunehmenden Überwachungsstaat kann und darf es nicht sein.
Kommentar vom 29. May 2009 um 1:23 pm
Dani http://dan-reports.blogspot.com/
Ich teile diese Ansicht überhaupt nicht.
Eine andere Sprache verstehen solche Idioten und Feiglinge nicht.
Im Gegenteil, in diesem Bericht werden die feigen Täter noch in den Schutz genommen oder zumindest verbarmen sollte man nach dem Verfasser haben.
Nur weiter so mit Samthandschuhe anfassen. dann sehen wir ja genügend wo das hinführt.
Typische Linke Politik.
Kommentar vom 29. May 2009 um 1:30 pm
tin
@Dani
Ach je – Hauptsache, man hat eine Schublade gefunden – Stammtisch pur.
Kommentar vom 29. May 2009 um 3:27 pm
Dani
Du kannst es ruhig “Stammtisch pur” nennen. Doch die wissen sich zu helfen, glaube mir.
Kommentar vom 29. May 2009 um 4:22 pm
tin
Wer sind “die”?
Kommentar vom 29. May 2009 um 4:31 pm
Edi http://www.media-blog.ch
@Dani
Keinesfalls will ich die Täter in Schutz nehmen! Sie sollen büssen für das was sie getan haben. Doch nicht die Medien sorgen für die Strafe, sondern die Justiz. Zudem hat das nichts mit Samthandschuhen und linker Politik zu tun. Hier geht es um gesunden Menschenverstand. Wie heisst das Sprichwort? Man schiesst ja auch nicht mit Kanonen auf Spatzen…
Kommentar vom 29. May 2009 um 5:59 pm
Dani
Ich frage mich, ob man die Täter ohne dem veröffentlichen Video auch so schnell gefasst hätte.
Die Chaoten beim Cupspiel zwischen Luzern und Sion, haben sich ja teilweise selbst auf der Polizei gemeldet. Dies, nach dem die Kantonspolizei Luzern die Bilder von Ihnen in Netz gestellt hat.
Und was sagt der links grüne Politiker Daniel Fischer, man müsse Ihnen die Tat erst nachweisen. Doch es wurden nur Bilder von Chaoten veröffentlicht, die sich auf dem Spielfeld befanden. Hat jemand dort was zu suchen? Nein!
Kommentar vom 29. May 2009 um 6:17 pm
tin
Wie Edi richtig sagt – für die Aufklärung von Straftaten ist die Polizei zuständig – nicht die Medien und für die Verurteilung ist die Justiz zuständig – nicht der Mob – solange wir uns als Rechtsstaat bezeichnen wollen. So schlecht hat die Polizei bisher nicht gearbeitet, als dass ich jetzt plötzlich öffentliche Prangermethoden nötig wären.
Kommentar vom 29. May 2009 um 6:22 pm
Dani
Aber es ist doch so, dass die Polizei selbst, wie im Beispiel der Kantonspolizei Luzern – mit Fotos und Videos Täter via Web sucht. Was macht der Unterschied? Hauptsache die Übeltäter sind gefasst.
Und ich denke, den Angehörigen der Opfer und die Opfer selbst ist es egal mit welchen Fandungsmethode die Opfer gefasst werden.
Und nochmals, solche feige Täter wie die in Kreuzlingen haben den (modernen) Pranger verdient! Basta!
Kommentar vom 29. May 2009 um 11:35 pm
Schweizer Tierschützer greifen zu Pranger » media-blog http://www.media-blog.ch/massenmedien/schweizer-tierschutzer-greifen-zu-pranger
[…] Dani zu Medien als Pranger […]
Pingback vom 17. August 2009 um 7:02 pm